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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12   

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OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12 (https://dejure.org/2014,25878)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.06.2014 - 2 K 66/12 (https://dejure.org/2014,25878)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 2 K 66/12 (https://dejure.org/2014,25878)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 17 FStrG, § 42 Abs 2 VwGO
    Anfechtungsklage gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis eines mittelbar Betroffenen gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsanspruch; Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten i.R.d. Ausbaus der Bundesstraße B 180n

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anfechtungsklage gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagebefugnis eines mittelbar Betroffenen gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsanspruch; Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten i.R.d. Ausbaus der Bundesstraße B 180n

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12
    Demzufolge haben die Eigentümer von Grundstücken, deren durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum (teilweise) für das Planvorhaben in Anspruch genommen wird, einen Anspruch darauf, von einer Entziehung ihres Grundeigentums verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient, insbesondere nicht gesetzmäßig ist, und auf eine dahingehende umfassende gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses (sog. Vollüberprüfungsanspruch), soweit der geltend gemachte Fehler für die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke kausal ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.08.2009 - BVerwG 9 A 64.07 -, Juris RdNr. 23 und Urt. v. 10.01.2012 - BVerwG 9 A 19.11 -, Juris RdNr. 13).

    Dem entspricht es, dass ein behaupteter Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nur dann der Anfechtungsklage eines Eigentumsbetroffenen zum Erfolg verhelfen kann, wenn dieser Verstoß kausal gerade für seine Eigentumsinanspruchnahme ist (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - BVerwG 4 C 19.94 -, Juris RdNr. 37 und Urt. v. 12.08.2009 - BVerwG 9 A 64.07 -, a.a.O. RdNr. 24).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12
    Wird die betriebliche Existenz weder vernichtet noch gefährdet, kann sich die Planfeststellungsbehörde damit begnügen, den Eigentümer auf das nachfolgende Enteignungsverfahren zu verweisen (BVerwG, Urt. v. 28.01.1999 - BVerwG 4 A 18.98 -, Juris RdNr. 25 und Urt. v. 14.04.2010 - BVerwG 9 A 13.08 -, Juris RdNr. 36).

    Die Frage, ob zur Minderung der Auswirkungen eines Planvorhabens eine Unternehmensflurbereinigung in Betracht zu ziehen ist, wofür gemäß § 87 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) ein Antrag der Enteignungsbehörde erforderlich ist, ist grundsätzlich nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, sondern eines ihm gemäß § 19 FStrG nachfolgenden Enteignungsverfahrens (BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 - BVerwG 9 A 13.08 -, a.a.O. RdNr. 37).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12
    Demzufolge haben die Eigentümer von Grundstücken, deren durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum (teilweise) für das Planvorhaben in Anspruch genommen wird, einen Anspruch darauf, von einer Entziehung ihres Grundeigentums verschont zu bleiben, die nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient, insbesondere nicht gesetzmäßig ist, und auf eine dahingehende umfassende gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses (sog. Vollüberprüfungsanspruch), soweit der geltend gemachte Fehler für die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke kausal ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.08.2009 - BVerwG 9 A 64.07 -, Juris RdNr. 23 und Urt. v. 10.01.2012 - BVerwG 9 A 19.11 -, Juris RdNr. 13).

    Das gilt auch für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, soweit diese als Eigentümerin des in Anspruch genommenen Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist (BVerwG, Urt. v. 10.01.2012 - BVerwG 9 A 19.11 -, a.a.O.), sowie für Pächter des betroffenen Grundstücks (BVerwG, Urt. v. 01.09.1997 - BVerwG 4 A 36.96 -, Juris RdNr. 30).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12
    Hierzu kann auch das Interesse an der Aufrechterhaltung einer die Erwerbschancen eines landwirtschaftlichen Betriebs fördernden Verkehrslage gehören (BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - BVerwG 11 A 100.95 -, Juris RdNr. 36; OVG RP, Urteil vom 13.08.2008 - 8 C 10308/08 -, Juris RdNr. 13).

    Der Fortbestand einer bestimmten Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz stellt in der Regel keine Rechtsposition dar (BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - BVerwG 11 A 100.95 -, a.a.O. RdNr. 46 zur Reduzierung der Durchfahrtshöhe einer Bahnüberführung).

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 A 9.04

    Betreiber des Einkaufszentrums Pösna-Park endgültig gescheitert

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12
    In diesem Fall kann sie die Verletzung des fachplanungsrechtlichen Abwägungsgebots des § 17 Satz 2 FStrG geltend machen, das auch zu Gunsten von mittelbar Planbetroffenen drittschützende Wirkung aufweist (BVerwG, Urt. v. 19.08.2004 - BVerwG 4 A 9.04 -, Juris RdNr. 13).

    Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.08.2004 - BVerwG 4 A 9.04 -, a.a.O. RdNr. 15).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12
    Dem entspricht es, dass ein behaupteter Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nur dann der Anfechtungsklage eines Eigentumsbetroffenen zum Erfolg verhelfen kann, wenn dieser Verstoß kausal gerade für seine Eigentumsinanspruchnahme ist (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - BVerwG 4 C 19.94 -, Juris RdNr. 37 und Urt. v. 12.08.2009 - BVerwG 9 A 64.07 -, a.a.O. RdNr. 24).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12
    Trassenvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können schon in einem früheren Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden (BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - BVerwG 9 A 11.03 -, Juris RdNr. 57).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12
    Das gilt auch für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, soweit diese als Eigentümerin des in Anspruch genommenen Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist (BVerwG, Urt. v. 10.01.2012 - BVerwG 9 A 19.11 -, a.a.O.), sowie für Pächter des betroffenen Grundstücks (BVerwG, Urt. v. 01.09.1997 - BVerwG 4 A 36.96 -, Juris RdNr. 30).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12
    Wird die betriebliche Existenz weder vernichtet noch gefährdet, kann sich die Planfeststellungsbehörde damit begnügen, den Eigentümer auf das nachfolgende Enteignungsverfahren zu verweisen (BVerwG, Urt. v. 28.01.1999 - BVerwG 4 A 18.98 -, Juris RdNr. 25 und Urt. v. 14.04.2010 - BVerwG 9 A 13.08 -, Juris RdNr. 36).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - 2 K 66/12
    Hat die Planung die Verschlechterung der für ein Grundstück bisher bestehenden Verkehrsverhältnisse zur Folge, so wird der Anlieger dadurch in aller Regel nicht in seinen Rechten verletzt (BVerwG, Urt. v. 28.01.2004 - BVerwG 9 A 27.03 -, Juris RdNr. 21 zur Beseitigung eines Bahnübergangs).
  • BVerwG, 26.10.2005 - 9 A 33.04

    Klagen gegen Teilstück der B 178 n abgewiesen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2008 - 8 C 10308/08

    Ortsumgehung in Enkenbach-Alsenborn darf gebaut werden

  • BVerwG, 25.02.2014 - 7 B 24.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem

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